Empfehlen und
10 % verdienen
Kennen Sie eine Hausverwaltung, die von haus8 profitieren würde? Teilen Sie Ihren persönlichen Link — für jede Empfehlung, aus der ein Kunde wird, erhalten Sie 10 % der einmaligen Auftragssumme. Bei unseren Paketen sind das 349 bis 799 €.
So einfach funktioniert es
Drei Schritte — kein Papierkram, kein bürokratischer Aufwand.
Link generieren
Geben Sie Ihren Namen ein und erhalten Sie sofort Ihren persönlichen Empfehlungslink.
→Weiterempfehlen
Teilen Sie den Link per WhatsApp, E-Mail oder persönlich — wie Sie möchten.
→Provision erhalten
Wird aus der Empfehlung ein zahlender Kunde, überweisen wir Ihnen 10 % der einmaligen Auftragssumme — 14 Tage nach dessen Zahlungseingang.
Ihr persönlicher Empfehlungslink
Tragen Sie Ihren Namen ein — wir generieren Ihren einzigartigen Link, über den wir jede Empfehlung Ihnen zuordnen können.
Was Sie bekommen — und warum das fair ist
Wir legen Wert auf langfristige Partnerschaften. Wer uns vertraut und weiterempfiehlt, verdient eine ehrliche Gegenleistung — nicht nur ein Dankeschön.
Jetzt Link generieren →10 % der einmaligen Auftragssumme
Fundament 3.490 € → 349 €. Sichtbarkeit 4.990 € → 499 €. Komplettsystem 7.990 € → 799 €. Berechnet auf den tatsächlichen Netto-Auftragswert.
Unbegrenzt stapelbar
Drei erfolgreiche Empfehlungen im Paket „Sichtbarkeit" sind bereits rund 1.500 €. Kein Limit, kein Verfall.
Erfolgsbasiert — und transparent
Die Provision entsteht nur, wenn aus Ihrer Empfehlung ein zahlender Kunde wird. Dafür nennen wir die Bedingungen offen, statt sie ins Kleingedruckte zu schieben — siehe FAQ unten.
Häufige Fragen
Wichtig zur Steuer: Gelegentliche Vermittlungsprovisionen zählen zu den sonstigen Einkünften nach § 22 Nr. 3 EStG. Dafür gilt eine Freigrenze von 256 € pro Kalenderjahr — und zwar als echte Grenze, nicht als Freibetrag: Wird sie überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig, nicht nur der übersteigende Teil. Da unsere Provisionen typischerweise bei 349 € und darüber liegen, müssen Sie sie in aller Regel in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben. Wer regelmäßig und planmäßig vermittelt, kann zudem gewerblich tätig werden und braucht dann eine Gewerbeanmeldung. Das ist ein Hinweis, keine Steuerberatung — bitte im Zweifel mit Ihrem Steuerberater klären.