💶 Empfehlungsprogramm

Empfehlen und
10 % verdienen

Kennen Sie eine Hausverwaltung, die von haus8 profitieren würde? Teilen Sie Ihren persönlichen Link — für jede Empfehlung, aus der ein Kunde wird, erhalten Sie 10 % der einmaligen Auftragssumme. Bei unseren Paketen sind das 349 bis 799 €.

10 %
der einmaligen Auftragssumme
349–799 €
typische Provision je Abschluss
14 Tage
nach Zahlungseingang des Kunden
Empfehlungen möglich — unbegrenzt

So einfach funktioniert es

Drei Schritte — kein Papierkram, kein bürokratischer Aufwand.

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Geben Sie Ihren Namen ein und erhalten Sie sofort Ihren persönlichen Empfehlungslink.

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Teilen Sie den Link per WhatsApp, E-Mail oder persönlich — wie Sie möchten.

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Wird aus der Empfehlung ein zahlender Kunde, überweisen wir Ihnen 10 % der einmaligen Auftragssumme — 14 Tage nach dessen Zahlungseingang.

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Ihr persönlicher Empfehlungslink

Tragen Sie Ihren Namen ein — wir generieren Ihren einzigartigen Link, über den wir jede Empfehlung Ihnen zuordnen können.

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Was Sie bekommen — und warum das fair ist

Wir legen Wert auf langfristige Partnerschaften. Wer uns vertraut und weiterempfiehlt, verdient eine ehrliche Gegenleistung — nicht nur ein Dankeschön.

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10 % der einmaligen Auftragssumme

Fundament 3.490 € → 349 €. Sichtbarkeit 4.990 € → 499 €. Komplettsystem 7.990 € → 799 €. Berechnet auf den tatsächlichen Netto-Auftragswert.

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Unbegrenzt stapelbar

Drei erfolgreiche Empfehlungen im Paket „Sichtbarkeit" sind bereits rund 1.500 €. Kein Limit, kein Verfall.

🛡️

Erfolgsbasiert — und transparent

Die Provision entsteht nur, wenn aus Ihrer Empfehlung ein zahlender Kunde wird. Dafür nennen wir die Bedingungen offen, statt sie ins Kleingedruckte zu schieben — siehe FAQ unten.

Häufige Fragen

Wann werde ich benachrichtigt, dass jemand meinen Link verwendet hat?
Sobald jemand über Ihren Link ein Erstgespräch anfragt, erhalten Sie von uns eine kurze Rückmeldung per E-Mail — falls Sie Ihre E-Mail-Adresse beim Erstgespräch hinterlassen haben. Nach Vertragsabschluss melden wir uns aktiv bei Ihnen.
Muss ich selbst haus8-Kunde sein, um zu empfehlen?
Nein. Jeder kann empfehlen — ob bestehender Kunde, Geschäftspartner oder Bekannter. Hauptsache, die Empfehlung führt zu einem Vertragsabschluss.
Wie lange ist mein Empfehlungslink gültig?
Ihr Link hat kein Ablaufdatum. Sobald jemand über Ihren Link ein Formular ausfüllt, wird der Code 30 Tage lang gespeichert — genug Zeit für eine Entscheidung.
Was genau gilt als erfolgreiche Vermittlung?
Alle vier Punkte müssen erfüllt sein: 1. Die empfohlene Hausverwaltung war uns vorher nicht als Interessentin oder Kundin bekannt. 2. Sie unterzeichnet einen kostenpflichtigen haus8-Vertrag (Website-Paket oder Betreuungsvertrag). 3. Die erste Rechnung ist vollständig bezahlt. 4. Die 14-tägige Widerrufsfrist ist abgelaufen und der Vertrag wurde nicht storniert. Erstgespräche, Angebote und unterschriebene, aber unbezahlte Verträge lösen keine Provision aus — wir zahlen erst, wenn wir selbst bezahlt wurden.
Worauf genau werden die 10 % berechnet?
Auf die einmalige Netto-Auftragssumme — also den Projektpreis ohne Umsatzsteuer. Beispiele: Paket „Fundament" (3.490 €) ergibt 349 €, „Sichtbarkeit" (4.990 €) ergibt 499 €, „Komplettsystem" (7.990 €) ergibt 799 €. Kommt ein Sonderpreis zustande, etwa im Gründungspartner-Programm, rechnen wir auf den tatsächlich fakturierten Betrag. Nicht einbezogen sind die laufenden monatlichen Gebühren und spätere Zusatzaufträge — die Provision fällt einmalig auf den Erstauftrag an.
Wer darf nicht empfehlen?
Ausgeschlossen sind Personen, die bei der empfohlenen Hausverwaltung angestellt oder an der Beauftragung beteiligt sind. Wer im eigenen Unternehmen über einen Auftrag mitentscheidet und dafür persönlich Geld annimmt, bewegt sich im Bereich der Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB) — das schadet beiden Seiten. Erlaubt und ausdrücklich erwünscht ist dagegen: Sie empfehlen als Geschäftspartner, Kollege aus einer anderen Verwaltung, Dienstleister, Bekannter oder als bestehender haus8-Kunde. Inhaberinnen und Inhaber, die für ihr eigenes Unternehmen beauftragen, erhalten statt einer Provision einen entsprechenden Nachlass auf das eigene Projekt.
Wie funktioniert die Nachverfolgung technisch?
Ihr persönlicher Code wird im Browser der empfehlenden Person gespeichert (localStorage, 30 Tage). Wenn diese Person dann ein Kontaktformular ausfüllt, wird Ihr Code automatisch mitgeschickt — ohne Cookies, ohne Tracking-Pixel.
Ich empfehle als Unternehmen/Gewerbetreibender — wie läuft die Auszahlung?
Als Unternehmer:in stellen Sie uns eine Provisionsrechnung über den Nettobetrag mit ausgewiesener Umsatzsteuer (19 %) — bei 499 € netto also 593,81 € brutto. Die Umsatzsteuer ist für uns ein durchlaufender Posten, Sie bekommen den vollen Nettobetrag. Sind Sie Kleinunternehmer:in nach § 19 UStG, reicht eine Rechnung ohne Umsatzsteuer mit dem entsprechenden Hinweis. Die Rechnungsdaten nennen wir Ihnen, sobald die Vermittlung feststeht. Ohne gültige Rechnung können wir nicht auszahlen — das ist steuerlich bei uns zwingend.
Ich empfehle als Privatperson — geht das auch?
Ja. Als Privatperson stellen Sie keine Rechnung im umsatzsteuerlichen Sinn — dafür fehlt Ihnen die Unternehmereigenschaft nach § 2 UStG. Auch eine Gutschrift nach § 14 Abs. 2 UStG scheidet aus demselben Grund aus. Wir zahlen deshalb per Überweisung gegen eine einfache, formlose Empfangsbestätigung („Hiermit bestätige ich den Erhalt von … € Vermittlungsprovision von haus8"), die wir Ihnen vorformuliert zusenden. Mehr braucht es nicht.

Wichtig zur Steuer: Gelegentliche Vermittlungsprovisionen zählen zu den sonstigen Einkünften nach § 22 Nr. 3 EStG. Dafür gilt eine Freigrenze von 256 € pro Kalenderjahr — und zwar als echte Grenze, nicht als Freibetrag: Wird sie überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig, nicht nur der übersteigende Teil. Da unsere Provisionen typischerweise bei 349 € und darüber liegen, müssen Sie sie in aller Regel in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben. Wer regelmäßig und planmäßig vermittelt, kann zudem gewerblich tätig werden und braucht dann eine Gewerbeanmeldung. Das ist ein Hinweis, keine Steuerberatung — bitte im Zweifel mit Ihrem Steuerberater klären.
Bereit zum Empfehlen?

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