Ihre Digitalisierung wird gefördert — bis zu 50% Zuschuss.
Hausverwaltungen können über die BAFA-Förderung staatliche Zuschüsse für Digitalisierungsberatung erhalten. Das Ergebnis: Ihre Website, Ihr SEO, Ihre 3D-Bestandserfassung kosten Sie deutlich weniger — und der Staat übernimmt einen großen Teil.
Nicht rückzahlbar. Vom Staat direkt auf Ihr Konto.
Wichtiger Hinweis: haus8 befindet sich aktuell im Prozess der BAFA-Zertifizierung
Wir streben die Zulassung als autorisierter BAFA-Berater an und befinden uns aktuell im Zertifizierungsverfahren. Solange diese Zertifizierung noch nicht abgeschlossen ist, können wir die BAFA-Förderung für unsere Kunden leider noch nicht nutzbar machen.
Da wir auf externe Stellen und Fristen im Zulassungsprozess angewiesen sind, können wir aktuell noch keinen konkreten Zeitplan nennen. Wir informieren Sie, sobald die Förderung verfügbar ist — melden Sie sich gerne, wenn Sie bei Verfügbarkeit benachrichtigt werden möchten.
So viel sparen Sie mit der BAFA-Förderung
Drei Beispielrechnungen für unsere Pakete — mit und ohne Förderung.
* Berechnungen basieren auf dem max. Fördersatz für alte Bundesländer (50%, max. 1.750 € pro Beratung). Tatsächliche Förderhöhe abhängig vom individuellen Projekt. Angaben ohne Gewähr.
In 5 Schritten zur BAFA-Förderung
Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess — von der Prüfung bis zur Auszahlung.
Förder-Check
Wir prüfen kostenlos, ob Ihre Verwaltung förderfähig ist.
BAFA-Antrag
Sie registrieren sich beim BAFA — wir helfen beim Ausfüllen.
Bewilligung
Das BAFA bestätigt die Förderung. Erst dann starten wir.
Beratung + Umsetzung
Digitalisierungsberatung + Umsetzung durch haus8.
Zuschuss erhalten
Verwendungsnachweis einreichen, BAFA zahlt direkt auf Ihr Konto.
Ist Ihre Hausverwaltung förderfähig?
Die meisten Hausverwaltungen erfüllen die Kriterien. Hier die Übersicht.
✅ Förderfähig, wenn:
- Unter 250 Mitarbeitende
- Jahresumsatz unter 50 Mio. € oder Bilanzsumme unter 43 Mio. €
- Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland
- Mindestens 1 Jahr am Markt (sonst: Erstgespräch bei IHK nötig)
- Kein laufendes Insolvenzverfahren
- Beratung durch BAFA-registrierten Berater
❌ Nicht förderfähig, wenn:
- Selbst in der Unternehmensberatung tätig
- Bereits als BAFA-Beratungsunternehmen registriert
- Insolvenz beantragt oder eröffnet
- Beratung bereits vor BAFA-Antrag begonnen
- Mehr als 2 Förderungen im laufenden Jahr beantragt
Diese Beratungsleistungen sind förderfähig
Die BAFA fördert konzeptionelle Einzelberatungen zu wirtschaftlichen, organisatorischen und digitalen Themen.
Was Sie wissen müssen
Förderung nutzen — bevor das Programm 2026 endet
Das BAFA-Programm läuft bis 31.12.2026. Wir prüfen kostenlos, ob Ihre Verwaltung förderfähig ist und wie viel Zuschuss Sie bekommen können.